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Für alle Versicherten gilt prinzipiell zukünftig für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Belastungsgrenze von 2% des Bruttoeinkommens. Wird diese Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten zusammengerechnet. Für jedes Kind werden Kinderfreibeträge bei der Höhe des zugrunde gelegten Einkommens zusätzlich berücksichtigt.
Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze wie bisher 1% des Bruttoeinkommens im Kalenderjahr.
Sammeln Sie daher alle Quittungen für Ihre Zuzahlungen oder fragen Sie uns nach der Gesundheitscard der Schloss Apotheke. Unsere Kassencomputer speichern mit Hilfe Ihrer Gesundheitscard alle Barverkäufe, Zuzahlungen und
Rezeptgebühren. Auf Wunsch können wir Ihnen dann alle Daten zur Vorlage für Ihre Krankenkasse oder das Finanzamt ausdrucken.
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