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„Unsinniges Gesetz“
Der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach allerdings hielt das gesamte Geschäftsgebaren schlicht für illegal und verbot den Impfstoffhandel. Begründung: Apotheker dürfen laut Gesetz „nur im Einzelfall“ Medikamente versenden. Für Kerckhoff eines von vielen „unsinnigen Gesetzen“ für seine Berufsgruppe. „Die Reglementierungen für Apotheken haben mich schon immer aufgeregt.“
In einigen Jahren wird es das starre Regelwerk nicht mehr geben, meint jedenfalls Kerckhoff. Wer dann mit Grippe im Bett liegt, der wird sich seine Medikamente auch durch spezielle Kurierdienst ordern können - „und wahrscheinlich auch zu einem günstigeren Preis.“
Für das Gros der niedergelassenen Apotheker seien dies Horrorszenarien. „Deshalb wurde ich ja auch bekämpft“, sagt Kerckhoff. Denn der Handel mit Impfstoffen sei in den Augen vieler Kollegen ja erst der Anfang. Der Anfang einer Entwicklung, an deren Ende das gesamte System der Festpreise kippen könnte. „Dann müssten Apotheker agieren wie Unternehmer - und davor haben viele Angst.“ Aber Angesichts des Krise im Gesundheitswesen führe kein Weg an Reformen vorbei. Kerckhoff: „Viele Apotheken werden dabei auf der Strecke bleiben.“
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass Impfstoffe ausschließlich an „Fachkreise“, also Ärzte, verschickt wurden. In der „Apotheker Zeitung“ wird das Urteil dennoch als „möglicher Dammbruch“ bezeichnet. Sollte der Damm brechen, dann wäre Kerckhoff froh, dass er einen Teil dazu beitragen konnte. Denn: „Das System ist krank.“
40 000 Euro Kosten
Für die Kreisverwaltung könnte der Rechtstreit noch ein unangenehmes Nachspiel haben. Immerhin rund 40 000 Euro sind in den verschiedenen Prozessen auf dem Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht ausgegeben worden. Geld das eigentlich die unterlegene Partei, also die Kreisverwaltung, ersetzen muss. Kerckhoff: „Die ärgern sich jetzt natürlich, dass sie mir den Versand verboten haben.“
(Quelle: KStA)
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