Impfstoffe Service Apotheke Aktuell Home
Logo Schloss Apotheke Suchen
Sitemap
Kontakt
Hilfe
Aktuell
Kontakt
Schloss Apotheke
Schloss Strasse 10
51429 Berg. Gladbach

Apotheker für Offizinpharmazie
Markus Kerckhoff

Tel (02204) 588-110
Fax (02204) 588-118
info@0800apoberg.de
Freecall 0800
Martin Luther in Worms

Am 2. April des Jahres 1521 rumpelte eine bescheidene Reisekutsche, geleitet vom Reichsherold Kaspar Sturm und umdrängt von Begeisterten und Neugierigen, durch das Tor des kleinen Universitätsstädtchens Wittenberg: Martin Luther (1483-1546), der gelehrte Doktor, der berühmte Ketzer und Mönch, reiste auf Einladung des jungen Kaiser Karl V. zum Reichstag nach Worms, um sich dort vor den Großen des Reiches und der Kirche für seine revolutionären Lehren zu verantworten. Er ahnte nicht, dass seine Fahrt, noch ehe sie begann, auch zu einem Faktor in dem zähen diplomatischen Spiel zwischen Kaiser, Papst und Reichsständen geworden war und dass die kaiserliche Kanzlei mit seinem Erscheinen vor dem Reichstag die Kurie unter Druck setzen gedachte.

„....nur Flucht und Widerruf nicht“

Während in den Dörfern und Städten am Reiseweg die Leute zusammenströmten, um ihn zu umjubeln, womöglich sogar predigen zu hören, beschlichen Luther selbst wohl auch Zweifel und Sorgen und die Gedanken an das düstere Geschick eines anderen Reformators und Ketzers: Rund einhundert Jahre vor ihm war Johannes Hus (Jan Huß, 1370-1415) ebenfalls vom Kaiser vorgeladen worden; auch ihm hatte man freies Geleit zugesichert; und dennoch starb er in Konstanz auf dem Scheiterhaufen.

Bereits Ende Dezember 1520 schrieb Martin Luther an seinen Freund und Mitarbeiter Georg Spalatin: „ Uns aber bleibt nur die einzige Bitte an den Herrn, dass er abwende, dass Karl erste Regierungshandlung sei, mein oder eines anderen Blut zum Schutz der Gottlosigkeit zu vergießen. [....] Muss es dennoch sein, dass nicht allein die Pfaffen, sondern auch die weltliche Gewalt über mich kommt, so geschehe des Herrn Wille: Amen. Da siehst du, wie ich denke. Alles darfst du von mir erwarten, nur Flucht und Widerruf nicht. Fliehen mag ich nicht, viel weniger widerrufen.

Weder die Warnungen der Freunde noch die Tatsache, dass die Inquisition in den Niederlanden und in den rheinischen Städten bereits seine Schriften verbrannte, hielten ihn ab; er kam, „und wenn dort so viele Teufel wären, als Ziegel auf den Dächern von Worms sind“.

„....Mut, Mönchlein, Mut!“

Es empfingen ihn aber an jenem 16. April in Worms zunächst weder Teufel noch seine zahlreichen Gegner aus dem Lager der Theologen, sondern Tausende von Neugierigen und Sensationshungrigen, die sich in den engen Straßen so dicht um seinen Wagen drängten, dass Luther nur mit Mühe und durch eine Hintertüre sein Quartier erreichen konnte. Der kaiserliche Feldhauptmann Georg von Frundsberg der „Vater der Landsknechte“ , soll ihm, dem es in der ungewohnten Umgebung, inmitten einer lärmenden Besucherschar und angesichts seines großen Auftritts wohl etwas bängerlich zu Mute war, tröstend auf die Schulter geklopft haben: „ Mönchlein, Mönchlein, du gehst jetzt einen Gang, dergleichen ich und mancher Obrister auch in der allerernstesten Schlachtordnung nicht getan haben. Bist du aber der rechtlichen Meinung und deiner Sache gewiss, so fahre in Gottes Namen fort und sei getrost, Gott wird dich nicht verlassen. Mut, Mönchlein, Mut!“

All das Interesse und die Anteilnahme, die Luther fand, dazu das Gepränge, mit dem man ihn auch offiziell umgab, waren durchaus dazu angetan, den Ärger des päpstlichen Nuntius Aleander noch zu verschärfen. Die Aufforderung, am nächsten Tag, am 17. April, vor dem Kaiser und den Ständen des Reiches zu erscheinen, wurde Luther gar vom Reichsmarschall von Pappenheim überbracht.

„Der Narr mit der lachenden Miene“

Der erste Auftritt Luthers vor der kaiserlichen Majestät, vor Kurfürsten, Fürsten, Reichsrittern und hohen kirchlichen Würdenträgern bedeutete für seine Anhänger zunächst eine Enttäuschung, für seine Gegner aber Triumph und Genugtuung. Dass er gegen das komplizierte burgundische Hofzeremoniell verstieß, erregte Unwillen und Spott; ein unbefangenes Wort trug ihm einen Tadel des Reichsmarschalls ein. Zwei Fragen sollten ihm im Verhör vorgelegt werden: die eine, ob er die Schriften, die da im Saale aufgestapelt lagen, als die Seinen anerkenne; die andere, ob er ihren Inhalt aufrecht erhalten oder etwas davon widerrufen wolle. Die Titel der Schriften wurden einzeln verlesen, und Luther leugnete sie nicht. Für die Beantwortung der zweiten Frage bat er sich Bedenkzeit aus, die ihm auch nach einigem Hin und Her widerstrebend zugestanden wurde, allerdings nur bis zum nächsten Tag.

Der hagere glutäugige Mönch in seiner schwarzen Kutte, überdies entstellt durch eine allzu große Tonsur, hatte an diesem ersten Tag seines Verhörs einen wenig günstigen Eindruck auf die hohen Herren hinterlassen. Seine Worte waren nur zögernd, seine Antworten auf die geschliffenen Fragen der Theologen nur schwerfällig und für die meisten unverständlich gekommen. „Der Narr war mit lachender Miene eingetreten und hatte in Gegenwart des Kaisers fortwährend den Kopf bewegt, hierhin und dorthin, auf und nieder. Beim Weggehen schien er nicht so heiter zu sein. Auch von seinen Gönnern haben ihn viele, nachdem sie ihn gesehen, die einen für närrisch, die anderen für besessen erklärt“, konnte der Päpstliche Nuntius triumphierend notieren und nach Rom berichten.

„Gott helfe mir! Amen“

Der Auftritt Luthers am folgenden Tag, am 18. April, verlief freilich ganz anders. Offenbar gut vorbereitet und ohne Scheu, aber unter gewissenhafter Beachtung der Formen, betrat er gegen Abend nach langer Wartezeit den Saal, der diesmal noch dichter gefüllt war als am Tag zuvor. Er bekannte sich abermals zu seinen Schriften, und dann begann er in weit ausholender Rede – zuerst deutsch, dann lateinisch - , seine Schriften zu verteidigen.

Er unterschied bei seinen Schriften drei Typen: Zunächst waren da Bücher, in denen er über „christlichen Glauben und Sitte so einfältig und evangelisch gehandelt“ habe, dass jeder Christ sie lesen dürfe, ohne Schaden zu nehmen.

Mehr Zündstoff enthielt die zweite Gattung seiner Schriften, die er nannte, Schriften gegen Papsttum und Papisten, d.h. gegen „Leute, die mit elenden Lehren und Beispielen die Christenwelt geistig und körperlich verwüsten“. Jedermann wisse doch, „dass die Papstgesetze und die von Menschen erfundenen Lehren das Gewissen der Gläubigen aufs Jämmerlichste verstrickt, gepeinigt und gemartert, ferner auch Hab und Gut, zumal im ruhmvollen deutschen Volk, in unglaublicher Tyrannei verschlungen haben und heute noch ohne Ende in der unwürdigsten Weise verschlingen“. Einen Widerruf gerade dieser Schriften würde das geplagte Volk am wenigsten verstehen.

Und schließlich distanzierte Luther sich auch nicht von dem dritten Bündel von Schriften, den Kampfschriften gegen einzelne Persönlichkeiten, mit denen er in literarischer theologischer Fehde lag.

Eine dreifache Weigerung also im Angesicht der kaiserlichen Majestät, eine dreifache Provokation. Entscheidend aber war, dass Luther sich nur unter einer Bedingung zu irgendeinem Widerruf bereit erklärte: Wenn man ihn durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder durch vernünftige Gründe wiederlege, denn „weder dem Papst noch den Konzilien allein vermag ich zu glauben, da es feststeht, dass sie wiederholt geirrt und sich widersprochen haben....[....] Und darum kann und will ich nicht widerrufen, weil gegen das Gewissen zu handeln gefährlich ist. Gott helfe mir! Amen.“

Der Kaiser hält sein Wort.

Unter Geschrei und Getümmel ging die Versammlung auseinander. Wenig hätte gefehlt, und es wäre zu einer blutigen Rauferei gekommen; die anwesenden spanischen Soldaten aus dem Gefolge Karls riefen bereits nach dem Scheiterhaufen.

Doch Karl fühlte sich an sein kaiserliches Wort gebunden, mochte er es auch später bereuen. Luther konnte Worms ungefährdet verlassen; er entschwand zunächst den Blicken seiner Freunde und Feinde.

Am nächsten Tag aber verkündete der Kaiser einer überrumpelten, erbleichenden Fürstenversammlung in sehr entschiedenem Ton, dass er zwar das freie Geleit nicht brechen werde, aber gegen Luther „als offenkundigen Ketzer“ einzuschreiten gedenke.

Elternhaus und Studienzeit

Der Mann, dessen Auftreten in Worms Papst und Kaiser, Fürsten und Volk in Atem hielt, war am 10. November 1483 zu Eisleben geboren worden, Spross einer bäuerlichen Familie. Der Vater Hans hatte sich allerdings dem Bergbau zugewandt und zog ein halbes Jahr nach der Geburt seines ältesten Sohnes Martin nach Mansfeld, wo er zu es zu Ansehen und zu bescheidenem Wohlstand brachte.

Die Erziehung im Elternhaus war hart; aus nichtigem Anlass setzte es Prügel bis aufs Blut. Geistige Anregungen dürfte Martin in diesem Haus kaum empfangen haben. Bücher gab es nicht, und selbst eine tiefergehende christliche Unterweisung fehlte. Dafür war die Welt, in der Luther lebte, von allerlei Geistern, Kobolden und Hexen bevölkert; ihr Eingreifen ins Leben der Menschen lag damals allgemein näher als das direkte Eingreifen Gottes. Es war die Zeit, in der in Köln der „Hexenhammer“ erschien, ein Buch, das dem Kampf gegen das Hexenwesen eine verbindliche juristische Grundlage gab.

Auch die Schule bot wenig mehr als ein bisschen Latein und unerbittliche Paukerei religiöser Grundsätze. Kein Wort von historischen, politischen oder geographischen Zusammenhängen drang durch die Mauern der Schule in Mansfeld; der Geist des Humanismus blieb ausgesperrt. Auch die weiteren Stationen seiner Schulausbildung erweiterten den Gesichtskreis des Heranwachsenden nur um ein Geringes.

Im Sommer 1501 ließ sich Luther an der Universität Erfurt einschreiben. Dort schloss er Bekanntschaft mit den Humanisten, übte sich selbst in den alten Sprachen und genoss mit Maßen das Studentenleben, so dass er zwar als „ein hurtiger und fröhlicher junger Geselle“ galt, aber dabei den geraden Weg zu seinen Examina nie aus den Augen verlor. 1505 erlangte er die Magisterwürde in der philosophischen Fakultät. Das Studium der Juris-prudenz konnte jetzt beginnen.

Bekehrungserlebnisse und Zweifel

Doch da warf Martin plötzlich und überraschend für alle, die ihm nahe standen, das Studium und alle Zukunftsaussichten hin und trat in Erfurt ins Kloster der Augustiner ein, ein Schritt, den ihm sein Vater auch später nur halben Herzens verzieh. Über die Gründe ist viel gerätselt worden: ein Gelübde, im Augenblick der Not (Unwetter) abgelegt; allgemeine Depressionen und Abscheu vor dem Studium; der Wunsch, sich einer neuen, starken Autorität zu unterstellen. Gleichviel, „ein frommer Mönch bin ich gewesen und habe so strenge meinen Orden gehalten, dass ich’s sagen darf; Ist je ein Mönch gen Himmel kommen durch Möncherei, so wollt ich auch hineingekommen sein.“

Aber trotz aller strenger „Möncherei“ rang Luther vergebens um Gewissheit, ob er vor der Strenge eines gerechten Gottes bestehen könne –

Zweifel, die ihn auch nicht losließen, als er durch die Gunst eines wohl wollenden Vorgesetzten Professor an der neu gegründeten Universität Wittenberg wurde. Denn: „Ist Gott gerecht, so muss er strafen“, auf Verdienste kann sich der Mensch vor Gott nicht berufen. Luthers Zweifel schwanden erst, als er nach selbstquälerischem Ringen und durch das Studium der Schriften des Apostels Paulus zu der Erkenntnis gefunden hatte, der Mensch könne nur durch Gnade gerechtfertigt werden.

Der Streit um den Ablass

Einen bequemeren, wenn auch nicht eben billigeren Weg zur Rechtfertigung wies um 1516 der Dominikanermönch Tetzel, der mit seiner schweren eisenbeschlagenen Geldtruhe durch das benachbarte Kürfürstentum Brandenburg zog und gegen bare Zahlung einen Sündenablass anbot. Ursprünglich bedeute Ablass den Nachlass der zeitlichen Sünden-strafen, den die Kirche gegen gute Taten gewähren konnte. Bei Tetzel mag die Werbung tatsächlich verlockend und vergröbernd nach dem Motto geklungen haben: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt,“ Da gab es nur wenige, die es versäumten, ihren teuren Verstorbenen aus der Pein zu erlösen. Sie ahnten nicht, dass der Ablass Tetzel Teil eines groß angelegten Finanzierungsgeschäftes war, an dem die Kurie, der Erzbischof von Mainz und vor allem das Augsburger Bankhaus Fugger beteiligt waren

Tetzel selbst war in diesem weit gespannten System päpstlicher Finanzpolitik nur ein kleines, unbedeutendes Rädchen.

Jedenfalls, Luther war aus theologischen Gründen empört, sein Landesherr, Kurfüst Friedrich III., der Weise von Sachsen, war empört, weil die sächsischen Landeskinder ihr gute Geld ins Brandenburgische Ausland trugen, anstatt es im eigenen Land auszugeben, wo der Landesherr mit seiner Reliquiensammlung ebenfalls am Ablassgeschäft interessiert war. Denn der Ablass war zwar für den Käufer „eine Versicherung für das Jenseits“, zugleich für den Landesherren aber eine Einrichtung, mit der „nahezu alle größeren und schwierigeren Bauwerke finanziert werden mussten, nicht nur Kirchen, auch Brücken und Deichbauten“ (Friedenthal).

Thesen, Disputationen und Bannandrohung

Am 31. Oktober 1517 – vielleicht stimmt das Datum nicht genau – eröffnete Luther mit den 95 Thesen den Kampf gegen den Ablass – ein Ereignis, in dem die Protestanten später den Beginn der Reformation, einen revolutionären Akt sahen. Ursprünglich war es eine Tat, mit der sich Luther ganz im Rahmen der gelehrten Auseinandersetzung deiner Zeit hielt, denn die Thesen sollten nach seinem Willen die Grundlage einer gelehrten Disputation, keine revolutionäre Kampfschrift sein. Doch die Disputation blieb aus, die Gelehrten schwiegen betreten, und der Erzbischof von Mainz leitete die peinliche Angelegenheit nach Rom.

Dafür taten die Thesen draußen im Land ihre Wirkung, denn dort wurden sie überall als Kampfschrift verstanden. Sie artikulierten in klaren Sätzen ein lang angestautes Missvergnügen.

These 21: „daher irren die Ablassprediger, die da sagen, der Mensch werde durch den Ablass des Papstes von aller Strafe los und selig.“

These 31: „Wer durch Ablassbriefe meint, seine Seligkeit zu sichern, der wird samt seinen Lehrmeistern ewiglich verdammt sein.“

These 43: „Man soll den Christen lehren, wer den Armen gibt oder dem Bedürftigen leiht, besser tut, als wenn er den Ablass lösen würde.“

These 66: „Die Schätze der Ablässe sind die Netze, mit denen man jetzt den Reichtum der Leute fischt.“

Erst in den folgenden Jahren. 1518 und 1519, traf Luther mit den Autoritäten der Kirche zusammen, mit Kardinal Cajetan de Vio in Augsburg, mit dem hochgelehrten Theologen Johann Eck in Leipzig. Das Ergebnis war, dass der Riss zwischen Luther und der Kirche nur tiefer wurde; an ein Versöhnung war nicht mehr zu denken.

Auf drängen Ecks unterzeichnete der Papst Leo X. am 15. Juni 1520 die Bulle, mit der Luther den Kirchenbann angedroht wurde, falls er sie nicht widerrufen wolle.

Streitschriften und Verbrennung der Bulle

Aber Luther war indessen nicht müßig gewesen. Noch lange, ehe die Bulle ins Reich gelangte, entfaltete er einen wortmächtigen literarischen Kampf gegen Papsttum und kirchliche Missstände. Seine Streitschriften, die im Ton nicht selten von einer kaum zu überbietenden Grobheit waren, fanden in ganz Deutschland und darüber hinaus ungeheuren

Widerhall. Seine Waffe wurde die volkstümliche, derbe Sprache, die überall verstanden wurde – oder auch missverstanden werden konnte, wie eine der großen Reformations-schriften des Jahres 1520: „Von der Freiheit eines Christenmenschen“. Dort steht am Anfang wohl: „ Ein Christenmensch ist ein freier Herr über allen Dingen und niemand untertan“. Daneben steht aber auch, und nicht alle hörten es gerne: „ Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ Womit sich Luther auf Paulus berief: „Wiewohl ich frei bin, habe ich mich doch jedermann zum Knecht gemacht.“ Item: „Seid niemand etwas schuldig, denn dass ihr euch untereinander liebet.“ Liebe aber ist dienstbar und untertan dem, das sie lieb hat.“

Mittlerweile war auch die sogenannte „Bannbulle“ nach längerem, politisch bedingten Säumen 1521 nach Deutschland gelangt, in ein Land, wo in der Bevölkerung eine für Rom unvorstellbare religiöse Aufregung gärte, wo angeblich neunzehntel der Bevölkerung „Luther“ schrien und das übrige Zehntel wenigstens „Tod dem römischen Hof“, wie ein zeit-genössischer Beobachter notierte. Die Bulle stieß auf offenen Widerstand, denn mit Luthers Sache verbanden sich jetzt zu viele Hoffnungen unter den Menschen. Luther selbst ging noch einen Schritt weiter: Er verbrannte nicht nur in aller Öffentlichkeit die päpstliche Bulle, sondern er verbrannte auch die kirchlichen Gesetzesbücher. Rom antwortete mit dem Kirchenbann.

Der Kaiser

Nach dem seit 1220 geltenden Reichsrecht musste auf den kirchlichen Bann die Reichsacht folgen, die der Kaiser auszusprechen hatte, der zwanzigjährige Karl von Burgund und Spanien, den die Fürsten im Jahr 1519 zum römisch-deutschen Kaiser gewählt hatten. Wer war der junge Mann, der in diesem Augenblick zum Gegenspieler Luthers wurde? „Ein blasser, schmächtiger Jüngling mit eben sprossenden Bart, aber von höchster Eleganz der Erscheinung, der mit eisigem Schweigen und undurchdringlicher Miene die Huldigung der großen Herrn entgegennahm“ (Ritter); so sahen ihn die Zeitgenossen. Zwar begrüßten ihn die Humanisten als das „edle junge Blut aus altem deutschen Stamme“, aber in Wahrheit war Karl V., der Enkel Kaiser Maximilians I., seiner Abstammung nach „Europäer“ mit vornehmlich spanischen, portugiesischem und französischem Einschlag. In den Niederlanden war er französisch erzogen worden, spanisch erlernte er erst später, als er das Erbe seines Großvaters Ferdinand antrat. Der deutschen Sprache war er nie richtig mächtig. Der Urenkel Karls des Kühnen von Burgund klammerte sich zeit seines Lebens an die Tradition des glänzenden burgundischen Hofes, an das strenge Zeremoniell, das er als ordnende Kraft auch an seinem Hofe einführte und damit zum Muster für viele europäische Höfe machte. Bei allem Glanz, der ihn umgab, blieb seine persönliche Lebensführung streng und asketisch und im Grunde genommen freudlos und ohne Genuss des Schönen.

Einer der beherrschenden Züge seines Wesens war seine strenge katholische Religiösität.

Zwar war auch er von der Reformbedürftigkeit der Kirche und von der Notwendigkeit eines Konzils überzeugt, aber kirchliche Lehre und päpstliche Autorität in Glaubensfragen blieben für ihn Richtschnur. Daran änderten auch die unablässigen politischen und militärischen Auseinandersetzungen mit dem Papsttum nichts, die seine Regierungszeit erfüllten. Seiner erklärten Absicht, „das Imperium der Christenheit aufzubauen, zur Erhöhung unseres heiligen Glaubens zu streiten“, diente das Instrument der Inquisition in Spanien, dienten das Verhör und die VerdammungLuthers in Worms. Denn Feinde des Glaubens waren ihm auch und vielleicht in erster Linie Feinde der universalen staatlichen Ordnung in seinem Reich, in dem die Sonne nicht unterging.

Ehe allerdings Karl den Kronen von Burgund und Spanien auch die Kaiserkrone hatte hinzufügen können, hatte er ein langwieriges Ringen um diesen hohen Preis bestehen müssen, denn seine Bewerbung war nicht unbestritten gewesen. Der aussichtsreiche Konkurrent war lange Zeit der französische König Franz I., der starke, lebensfreudige Renaissancefürst, gewesen. Aber gerade seine Stärke, seine Erfolge hatten ihn in den Augen der deutschen Kurfürsten nicht empfohlen. Karls Jugend und Unerfahrenheit, seine labile Gesundheit und die umstrittene Stellung in Spanien, wo in den Städten Kastiliens der Aufstand der Comuneros tobte und die Grenzen durch Frankreich bedroht waren: alle diese Zeichen der Schwäche hatten den Enkel des Habsburger Maximilian den Fürsten des Reichs genehm gemacht. Und noch etwas: Franz I. von Frankreich hatte nicht genug Schmiergelder aufbringen können, um damit eine Kaiserkrone zu kaufen, während andererseits das Haus Fugger mit Hilfe anderer Banken eine Summe zu Verfügung gestellt hatte, die dazu beitrug, die Kurfürsten für Karl zu gewinnen.

Auch Luthers Landsherr, Friedrich der Weise, taucht in den Abrechnungen der Fugger auf, auch er ließ sich trotz gegenteiliger Beteuerung bestechen.

So konnte Karl von Burgund und Spanien als Kaiser seinen ersten Reichstag nach Worms einberufen und die Bedingungen der Fürsten zur Kenntnis nehmen, gewiss ohne die Absicht, sich später daran zu halten. Und in Worms gedachte er auch, den Fall Luther zu erledigen. Kaiser und Ketzer traten einander gegenüber.

Wormser Edikt und Reichsacht gegen Luther

Das Problem sollte so schnell wie möglich erledigt werden, denn die Zeit drängte; in der Bevölkerung gärte es; viele Fürsten flohen, die ungute Situation in Worms; der Krieg mit Frankreich warf seine Schatten voraus.

Das Wormser Edikt, von Nuntius Aleander aufgesetzt und von Karl am 25. Mai unter-schrieben, sprach nicht nur die Acht über Luther aus – den „bösen Feind in Menschengestalt mit angenommener Mönchskutte“- , verurteilte nicht nur seine Lehre – „eine stinkende Pfütze“-, sondern verbot auch jegliche Verbreitung seiner Schriften und aller anderen papstfeindlichen Schriften in Deutschland. Strenge Strafen drohten allen, die dagegen verstießen, und jedem, der Luther „hauset, hofet, atzet oder tränket“ oder sonst „Beistand beweiset“. Die Gegenreformation konnte beginnen.....

Es erwies sich aber bald, dass weder Luther persönlich noch seine Wirkung durch das Edikt getroffen wurden. Im Gegenteil: die Schriften Luthers und die Polemiken seiner Anhänger beherrschten den Markt in einem Maß, dass die Kämpfer für den Papst kaum mehr Leser und Verleger fanden. Indessen zog Karl V. in die Niederlande und überließ das Reich mit seinen störrischen Fürsten, seinen aufgewühlten Geistern und fromm erregten Menschen dem neuen Reichsregiment unter seinem Bruder Ferdinand.

Quelle: Panorama der Weltgeschichte / Bertelsmann Lexikothek

 

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an 
Anke Effner
EMail senden
Tel.:(0800) 276 2374
 Copyright © 2008 Schloss Apotheke Bensberg · Impressum · Disclaimer · Datenschutz Webdesign von JFaubel